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BGH, 17.03.2009 - AK 4/09 |
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- BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - AK 4/09
14 Dieser Verfahrensverzögerung von einem Monat konnte das Oberlandesgericht durch ihre zu Gebote stehende zumutbare Maßnahmen nicht entgegenwirken (vgl. zum Prüfungsmaßstab BVerfGE 20, 45, 50; 36, 264, 273;… vgl. auch Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 121 Rdn. 21 m. w. N.). - BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - AK 4/09
14 Dieser Verfahrensverzögerung von einem Monat konnte das Oberlandesgericht durch ihre zu Gebote stehende zumutbare Maßnahmen nicht entgegenwirken (vgl. zum Prüfungsmaßstab BVerfGE 20, 45, 50; 36, 264, 273;… vgl. auch Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 121 Rdn. 21 m. w. N.). - BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 1919/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung - …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - AK 4/09
Denn die allein in Betracht kommende Möglichkeit, dass die stellvertretende Vorsitzende den Vorsitz in der Hauptverhandlung übernehmen und ein neuer Beisitzer in den Senat eintreten würde, schied angesichts des außerordentlichen Umfangs des Verfahrens und des Umstandes, dass sich die Angeklagten bereits über eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft befinden, im Hinblick auf den zur Einarbeitung in die Sache und zur Vorbereitung der Hauptverhandlung für die stellvertretende Vorsitzende und den neuen Beisitzer erforderlichen Zeitaufwand aus (vgl. BVerfG NStZ 1994, 93, 94). - BGH, 05.04.2023 - AK 11/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - AK 4/09
2 Der Senat hat am 10. April 2008 - AK 4-6/08 -, am 7. August 2008 - AK 11-13/08 - und am 27. November 2008 - AK 17-19/08 - jeweils die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - L 11 KA 79/11
Vertragsarztangelegenheiten
Selbst wenn es insoweit zu einer ärztlichen Unterversorgung käme, müsste (3.) zusätzlich dargetan werden, dass die Ursache dafür in einer unzureichenden Honorierung vertragsärztlicher Leistungen liegt (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.2010 - B 6 AK 4/09 R -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2012 - L 11 KA 81/11
Vertragsarztangelegenheiten
Selbst wenn es insoweit zu einer ärztlichen Unterversorgung käme, müsste (3.) zusätzlich dargetan werden, dass die Ursache dafür in einer unzureichenden Honorierung vertragsärztlicher Leistungen liegt (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.2010 - B 6 AK 4/09 R -).